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Steuerstrafrecht Pawlik München

Steuerstrafrecht
Steuerstrafrecht ist eine sehr interessante, doch komplexe Materie, bei der es nicht nur auf die „harten Fakten“, wie Gesetze / Rechtsprechung etc., ankommt, sondern auch „weiche Faktoren“, wie persönliche Lebensumstände / Lebensführung, durchaus eine Rolle spielen. Insgesamt kann Steuerhinterziehung nur vorsätzlich begangen werden; Unrechtbewusstsein ist insofern nötig. Hieraus lässt sich ableiten, dass zum Vorsatz der Steuerhinterziehung Kenntnis des Täters über den Steueranspruch des Staates dem Grunde und der Höhe vorhanden sein muss; ein Täter muss es mindestens für möglich halten und diesen Anspruch verkürzen wollen. Weiß der Täter, dass sein Verhalten grundsätzlich rechtswidrig ist, unterliegt er aber dem Irrtum, das Verhalten sei nicht strafbar, so handelt er mit vollem Unrechtsbewusstsein. Hingegen fehlt einem Täter das Unrechtsbewusstsein, wenn er die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens nicht kennt und er insgesamt einem Irrtum unterliegt. Wir unterstützen Sie in möglichen Fällen einer Steuerhinterziehung bereits auf Ebene der Kommunikation mit den Finanzbehörden bevor es zu unnötigen Klageverfahren kommt. Der Kanzleiinhaber ist hierfür persönlich Ihr Ansprechpartner.

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